Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus§ 5
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27190/5#abs-1 (1) Die Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn (Amt Stadtlohn) wird in die Stadt Stadtlohn eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27190/5#abs-2 (2) Das Amt Stadtlohn wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Stadtlohn.