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§ 5 NW_27190 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn (Amt Stadtlohn) wird in die Stadt Stadtlohn eingegliedert.

(2) Das Amt Stadtlohn wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Stadtlohn.