(1) Die Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn (Amt Stadtlohn) wird in die Stadt Stadtlohn eingegliedert.
(2) Das Amt Stadtlohn wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Stadtlohn.
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(1) Die Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn (Amt Stadtlohn) wird in die Stadt Stadtlohn eingegliedert.
(2) Das Amt Stadtlohn wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Stadtlohn.