Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus
Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Ahaus§ 6
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden Südlohn und Oeding (Amt Stadtlohn) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Südlohn.
II. Abschnitt
Schlußvorschriften