Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2

Fn 2

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/3#abs-1 (1) Die Gemeinden Buschhoven, Essig, Heimerzheim, Ludendorf, Miel, Morenhoven, Odendorf und Ollheim, alle Amt Ludendorf, und Straßfeld, Amt Kuchenheim(Landkreis Euskirchen), werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Swisttal.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/3#abs-2 (2) Das Amt Ludendorf wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Swisttal.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27185/3#abs-3 (3) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Buschhoven, Essig, Heimerzheim, Ludendorf, Miel, Morenhoven, Ollheim und Straßfeld sowie dem Amt Ludendorf vom 19. Dezember 1967/30. April 1968/18. Juni 1968/27. August 1968 und die Bestimmungen des Oberkreisdirektors als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Bonn über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der Gemeinde Odendorf mit den Gemeinden Buschhoven, Essig, Heimerzheim, Ludendorf, Miel, Morenhoven und Ollheim zu der neuen Gemeinde Swisttal vom 14. Juni 1968 werden mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 3 a, 3 b]

1. § 5 Abs. 2 des Gebietsänderungsvertrages und Nr. 3 Abs. 2 der Bestimmungen finden auf Flächennutzungspläne keine Anwendung;

2. § 8 Abs. 1 des Gebietsänderungsvertrages und Nr. 6 Abs. 1 der Bestimmungen können fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsgesetzes durch die Hauptsatzung der neuen Gemeinde Swisttal abgeändert werden;

3. § 8 Abs. 3, 4 und 5 des Gebietsänderungsvertrages sowie Nr. 6 Abs. 3, 4 und 5 der Bestimmungen finden keine Anwendung;

4. die in § 10 Abs. 3 genannten Gebührenordnungen werden als Ortsrecht übergeleitet und bleiben längstens bis zum 31. Dezember 1972 in Kraft.

§ 2 § 4