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Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises§ 11
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27183/11#abs-1 (1) Die Gemeinden Homburg und Reichshof werden dem Amtsgericht Waldbröl, die Gemeinde Wiehl wird dem Amtsgericht Gummersbach zugeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27183/11#abs-2 (2) Das Amtsgericht Wiehl wird aufgehoben.