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Gesetz zur Neugliederung des Oberbergischen Kreises

§ 10

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Schulverband der Gemeinden Marienheide und Lieberhausen, der Gesamtschulverband Dieringhausen der Stadt Gummersbach und der Gemeinde Wiehl sowie der Sportstättenzweckverband der Stadt Gummersbach und der Gemeinden Wiehl und Bielstein werden aufgelöst. Die Stadt Gummersbach ist Rechtsnachfolgerin dieser Verbände.

§ 9 § 11