Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen
Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel …§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27177/1#abs-1 (1) Die Stadt Drensteinfurt und die Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27177/1#abs-2 (2) Die Gemeinde erhält den Namen Drensteinfurt und führt die Bezeichnung ,,Stadt".