Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen
Gesetz über den Zusammenschluß der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel …§ 2
Stand: 26.08.2026
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt vom 4. April 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne, abweichend von §§ 6, 8 des Gebietsänderungsvertrages, vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen durch den Rat der Stadt Drensteinfurt unbefristet weiter gelten. [Anlage]