(1) Die Stadt Drensteinfurt und die Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen.
(2) Die Gemeinde erhält den Namen Drensteinfurt und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
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(1) Die Stadt Drensteinfurt und die Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen.
(2) Die Gemeinde erhält den Namen Drensteinfurt und führt die Bezeichnung ,,Stadt".