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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford§ 12
Stand: 26.08.2026
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Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/12#abs-4 (4) Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Schulverwaltungsgesetz) obliegt auch für das Gebiet der Stadt Herford ausschließlich dem Landkreis Herford. Die bisher von der Stadt Herford getragenen berufsbildenden Schulen übernimmt der Landkreis Herford als Schulträger.