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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

§ 13

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/13#abs-1 (1) Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Herford und der am selben Tage gewählte Kreistag des Landkreises Herford werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 21 Abs. 2 der Landkreisordnung gelten entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27174/13#abs-2 (2) Die Wahlzeit der nach der Neugliederung zu wählenden Räte und des Kreistages des Landkreises Herford endet mit Ablauf der Wahlzeit der Vertretungen, die bei den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen gewählt werden. § 29 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung und § 21 Abs. 1 Satz 1 der Landkreisordnung finden insoweit keine Anwendung.

§ 12 § 14