(1)
(2)
(3)
(4) Die Verpflichtung, Berufsschulen zu errichten und fortzuführen (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Schulverwaltungsgesetz) obliegt auch für das Gebiet der Stadt Herford ausschließlich dem Landkreis Herford. Die bisher von der Stadt Herford getragenen berufsbildenden Schulen übernimmt der Landkreis Herford als Schulträger.