(1) Die Gemeinden Bieren, Rödinghausen, Ostkilver, Schwenningdorf und Westkilver (Amt Rödinghausen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rödinghausen.
(2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
1. aus der Gemeinde Holsen (Amt Ennigloh) die Flurstücke Gemarkung Holsen Flur 1 Nr. 1, 2 und 45,
2. aus der Gemeinde Muckum (Amt Ennigloh) die neue Flur 10 der Gemarkung Muckum.
(3) Das Amt Rödinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rödinghausen.