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§ 1 NW_27174 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Herford und der kreisfreien Stadt Herford

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Gemeinden Bieren, Rödinghausen, Ostkilver, Schwenningdorf und Westkilver (Amt Rödinghausen) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rödinghausen.

(2) In die neue Gemeinde werden eingegliedert:

1. aus der Gemeinde Holsen (Amt Ennigloh) die Flurstücke Gemarkung Holsen Flur 1 Nr. 1, 2 und 45,

2. aus der Gemeinde Muckum (Amt Ennigloh) die neue Flur 10 der Gemarkung Muckum.

(3) Das Amt Rödinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Rödinghausen.