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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27166/6#abs-1 (1) Die amtsfreie Stadt Unna, die Gemeinden Afferde, Hemmerde, Lünern, Massen, Mühlhausen, Siddinghausen, Stockum, Uelzen und Westhemmerde (Amt Unna-Kamen) und die Gemeinden Billmerich und Kessebüren (Amt Fröndenberg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Unna und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27166/6#abs-2 (2) Das Amt Unna-Kamen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Unna.

§ 5 § 7