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Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna§ 7
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27166/7#abs-1 (1) Die Gemeinden Altendorf, Bausenhagen, Frömern, Stadt Fröndenberg, Frohnhausen, Langschede, Neimen, Ostbüren, Stentrop, Strickherdicke und Warmen (Amt Fröndenberg) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Fröndenberg und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27166/7#abs-2 (2) Das Amt Fröndenberg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Fröndenberg.