Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna
Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna§ 5
Stand: 26.08.2026
Die amtsfreie Stadt Kamen, die Gemeinden Heeren-Werve, Methler und Südkamen (Amt Unna-Kamen) und die Gemeinden Rottum und Derne (Amt Pelkum) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kamen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".