Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein-Westfalen
Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere …§ 9
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Der Innenminister