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§ 9 Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere … (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs für besondere Regierungsaufgaben im Lande Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 16.07.2016 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Der Innenminister