Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 11. Januar 1972

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 zugestimmt.

Die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 22. Dezember 1971 bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegt worden.

Das Abkommen ist für das Land Nordrhein-Westfalen nach seinem Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 am 22. Dezember 1971 in Kraft getreten.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

über die Errichtung und Finanzierung des Instituts

für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland und

das Land Schleswig-Holstein

schließen, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen.

Art 1