Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 11. Januar 1972
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 zugestimmt.
Die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 22. Dezember 1971 bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegt worden.
Das Abkommen ist für das Land Nordrhein-Westfalen nach seinem Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 am 22. Dezember 1971 in Kraft getreten.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland und
das Land Schleswig-Holstein
schließen, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, nachstehendes Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen.