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Bekanntmachung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für …

Art 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27090/1#abs-1 (1) Das Land Rheinland-Pfalz errichtet das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Mainz.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27090/1#abs-2 (2) Das Institut hat das Recht, Beamtenverhältnisse zu begründen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27090/1#abs-3 (3) Der für das Gesundheitswesen zuständige Minister des Landes Rheinland-Pfalz führt die Rechtsaufsicht über das Institut.

Art 2