Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der Neufassung
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der …§ 60 Vorhandene Straßen
Stand: 01.07.2026
Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind auch diejenigen Straßen, Wege und Plätze, welche nach bisherigem Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzen; soweit sie bisher von einer Gemeinde zu unterhalten waren, gelten sie als Gemeindestraßen, im übrigen als sonstige öffentliche Straßen. Die bisherigen Träger der Straßenbaulast haben die Straßen auch weiter zu unterhalten.
Wird zitiert von 54 Entscheidungen zu § 60 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 28.02.2024 – 21 K 1034/19
- VG Minden, 17.01.2024 – 9 K 1943/22Zitiert von 1
- VG Arnsberg, 25.11.2021 – 7 K 1261/20
- VG Düsseldorf, 11.07.2012 – 16 K 5519/11Zitiert von 1
- OVG NRW, 09.02.2026 – 11 A 1692/22
- VG Köln, 20.01.2026 – 17 K 5446/21
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.06.2023 – 11 A 1618/22Zitiert von 3
- OVG NRW, 25.01.2023 – 2 A 1534/21Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 13.07.2022 – 16 K 1150/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW); Bekanntmachung der … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.