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Satzung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen§ 15 Bekanntmachung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27039/15#abs-1 (1) Die Satzung und sonstiges autonomes Recht sind im amtlichen Verkündungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27039/15#abs-2 (2) Im übrigen bestimmt der Vorstand Art und Umfang der Bekanntmachung.