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Satzung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland§ 3 Amtsdauer der Mitglieder derSelbstverwaltungsorgane
Stand: 26.08.2026
Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane beträgt sechs Jahre; sie endet unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl mit dem Zusammentritt der in den nächsten Wahlen neugewählten Selbstverwaltungsorgane. Wiederwahl ist zulässig.