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Satzung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland§ 19 Zeichnung durch die Mitgliederder Geschäftsführung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27036/19#abs-1 (1) Der Vorsitzende der Geschäftsführung zeichnet unter dem Namen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland wie folgt:
,,Die Geschäftsführung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name)
Erster Direktor
Vorsitzender
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27036/19#abs-2 (2) Die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung zeichnen:
,,Die Geschäftsführung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name)
Direktor"