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Satzung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland§ 16 Bestellung
Stand: 26.08.2026
Die Geschäftsführung besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder der Geschäftsführung und ihr Vorsitzender werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt. Sie hat die Eigenschaft einer Behörde.