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Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen …

§ 8 Benachteiligungsverbot

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/8#abs-1 (1) Von den vorstehenden Bestimmungen darf nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/8#abs-2 (2) Der Arbeitnehmer darf wegen der Inanspruchnahme der Arbeitnehmerweiterbildung nicht benachteiligt werden.

§ 7 § 9