Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) -
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen …§ 8 Benachteiligungsverbot
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/8#abs-1 (1) Von den vorstehenden Bestimmungen darf nicht zu ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/8#abs-2 (2) Der Arbeitnehmer darf wegen der Inanspruchnahme der Arbeitnehmerweiterbildung nicht benachteiligt werden.