Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Zusammenarbeit zur Errichtung und Ausgestaltung eines grenzüberschreitenden Naturparks Maas-Schwalm-Nette
Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen und …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 26. Januar 1977
Die Regierungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Königreichs der Niederlande haben am 30. März 1976 in Düsseldorf das Abkommen über die Zusammenarbeit zur Errichtung und Ausgestaltung eines Naturparks Maas-Schwalm-Nette geschlossen.
Das Abkommen wird hiermit bekannt gemacht. Es tritt nach seinem Artikel 4 Abs. 1 am 1. März 1977 in Kraft.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
zwischen der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen
und der Regierung des Königreichs der Niederlande
über die Zusammenarbeit zur Errichtung und Ausgestaltung
eines grenzüberschreitenden Naturparks Maas-Schwalm-Nette
Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen
und
die Regierung des Königreichs der Niederlande
geleitet von dem Wunsche, in dem Naturpark Maas-Schwalm-Nette zu einer aufeinander abgestimmten räumlichen Entwicklung zu gelangen, wobei die natürlichen Schönheiten der Landschaft bewahrt werden sollen,
haben vereinbart, das folgende in Artikel 8 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung vorgesehene Abkommen zu schließen, und nachstehende Bestimmungen festgelegt: