Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Erste Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes

Erste Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes

§ 2 Form und Mindestinhalt der Betriebsgutachten für denPrivatwald mit Altersklassenstruktur

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26996/2#abs-1 (1) Für Betriebsgutachten gilt § 1 mit folgender Maßgabe

1. der Erläuterungsbericht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 kann in tabellarischer Form erstellt werden,

2. das Bestandesblatt im Betriebsbuch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 braucht nur im Zahlenteil ausgefüllt zu werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26996/2#abs-2 (2) Bei aussetzenden Betrieben genügt zur Herleitung der objektiven Nutzungsmöglichkeit der Vergleich mit der summarischen Einschlagsplanung. Bei Betrieben mit ausschließlich Jungbeständen entfällt auch die summarische Einschlagsplanung.

§ 1 § 3