Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 306
Verordnung über die Durchführung des Agrarstatistikgesetzes
6 Normen · Ausgangsfassung vom 23.10.1990 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zuständigkeit des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen
- § 2 Aufgaben der Gemeinden
- § 3 Erhebungsstellen
- § 4 Aufgaben der Erhebungsstelle
- § 5 Behandlung der Erhebungsunterlagen,Schließung der Erhebungsstelle
- § 6 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
21.10.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.10.2014
GV. NRW. S. 675
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Historischer Änderungsnachweis
31.12.2009 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.11.2009
GV. NRW. S. 630
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Historischer Änderungsnachweis
28.04.2005 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 163
GV. NRW. S. 306 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).