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Satzung des Wupperverbandes§ 4 Verzeichnis der Mitglieder(zu § 6 Abs. 3 WupperVG)
Stand: 26.08.2026
Das Verzeichnis der Mitglieder wird jährlich vom Vorstand unter Berücksichtigung der festgesetzten Beitragsliste neu erstellt. Es liegt bei der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.