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§ 4 NW_26924 (Nordrhein-Westfalen) — Verzeichnis der Mitglieder(zu § 6 Abs. 3 WupperVG)

Satzung des Wupperverbandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Verzeichnis der Mitglieder wird jährlich vom Vorstand unter Berücksichtigung der festgesetzten Beitragsliste neu erstellt. Es liegt bei der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.