Das Verzeichnis der Mitglieder wird jährlich vom Vorstand unter Berücksichtigung der festgesetzten Beitragsliste neu erstellt. Es liegt bei der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.
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Das Verzeichnis der Mitglieder wird jährlich vom Vorstand unter Berücksichtigung der festgesetzten Beitragsliste neu erstellt. Es liegt bei der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.