Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der mechanisch-biologischen Kläranlage Diemelstadt-Wethen sowie für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwassereinleitung und deren Überwachung

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die bei der Überwachung der Abwassereinleitung ermittelten Meßergebnisse sind hinsichtlich der Parameter, für die nach dem Abwasserabgabengesetz eine Abgabe zu entrichten ist, der für die Erhebung der Abwasserabgabe in Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörde (Landesamt für Wasser und Abfall NRW) von der die Abwassereinleitung überwachenden Behörde (Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg) zu überlassen.

§ 2 § 4