Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der mechanisch-biologischen Kläranlage Diemelstadt-Wethen sowie für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwassereinleitung und deren Überwachung
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 4
Stand: 26.08.2026
Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 15. Januar 1992 in Kraft.
Düsseldorf,
den 10. November 1991
Wiesbaden,
den 9. Dezember 1991
Für das Land
Nordrhein-Westfalen
der Minister für
Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft
Klaus Matthiesen
Für das Land Hessen
der Hessische Minister für
Umwelt, Energie und
Bundesangelegenheiten
J. Fischer