Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der mechanisch-biologischen Kläranlage Diemelstadt-Wethen sowie für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwassereinleitung und deren Überwachung

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 15. Januar 1992 in Kraft.

Düsseldorf,

den 10. November 1991

Wiesbaden,

den 9. Dezember 1991

Für das Land

Nordrhein-Westfalen

der Minister für

Umwelt, Raumordnung

und Landwirtschaft

Klaus Matthiesen

Für das Land Hessen

der Hessische Minister für

Umwelt, Energie und

Bundesangelegenheiten

J. Fischer

§ 3