Die bei der Überwachung der Abwassereinleitung ermittelten Meßergebnisse sind hinsichtlich der Parameter, für die nach dem Abwasserabgabengesetz eine Abgabe zu entrichten ist, der für die Erhebung der Abwasserabgabe in Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörde (Landesamt für Wasser und Abfall NRW) von der die Abwassereinleitung überwachenden Behörde (Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg) zu überlassen.