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Satzung für den Lippeverband§ 4 Verzeichnis der Mitglieder(zu § 6 Abs. 3 LippeVG)
Stand: 26.08.2026
Das Verzeichnis der Mitglieder wird jährlich unter Berücksichtigung der festgesetzten Beitragsliste vom Vorstand aufgestellt. Jedes Mitglied kann eine Kopie dieses Verzeichnisses anfordern.