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§ 4 NW_26912 (Nordrhein-Westfalen) — Verzeichnis der Mitglieder(zu § 6 Abs. 3 LippeVG)

Satzung für den Lippeverband

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Verzeichnis der Mitglieder wird jährlich unter Berücksichtigung der festgesetzten Beitragsliste vom Vorstand aufgestellt. Jedes Mitglied kann eine Kopie dieses Verzeichnisses anfordern.