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Satzung für die Emschergenossenschaft§ 22 Genehmigung von Geschäften(zu § 37 Abs. 1 EmscherGG)
Stand: 26.08.2026
Als erheblicher Wert nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 EmscherGG gelten
- bei der unentgeltlichen Veräußerung von Vermögensgegenständen 25.000 Euro,
- bei der unentgeltlichen Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen auf Dauer jährlich 2.500 Euro.