Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ErftVG
ErftVG§ 13 Selbstverwaltung, Verbandsorgane
Stand: 19.02.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26895/13#abs-1 (1) Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26895/13#abs-2 (2) Verbandsorgane sind die Delegiertenversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand.