Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Bahnwasserwerk Natrup-Hagen in Lengerich
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes …§ 2
Stand: 26.08.2026
Soweit sich aus der Wasserschutzgebietsverordnung oder außerhalb des Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes, jedoch im Zusammenhang mit ihm oder als dessen Folgen, sonstige Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind die entsprechenden Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.