Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Bahnwasserwerk Natrup-Hagen in Lengerich

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes Bahnwasserwerk Natrup-Hagen in Lengerich, dessen Zonen III A und III B in das Land Niedersachsen hineinragen, und die Durchführung der dazu erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident Münster. Dieser handelt unter Anwendung des in Niedersachsen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Weser-Ems, soweit sich das Wasserschutzgebiet auf Flächen im Land Niedersachsen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.

§ 2