Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Verbesserung der Lippewasserführung, die Speisung der westdeutschen Schiffahrtskanäle mit Wasser und die Wasserversorgung aus ihnen

Bekanntmachung des Abkommens über die Verbesserung der Lippewasserführung, die Speisung …

Art 11 Durchführung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26868/11#abs-1 (1) Das Land bedient sich zur Erfüllung von Verpflichtungen und zur Wahrnehmung von Rechten aus diesem Abkommen Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts, die teils noch zu bilden sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26868/11#abs-2 (2) Der Bundesminister für Verkehr und der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen regeln Einzelheiten zur Durchführung dieses Abkommens in einer Durchführungsvereinbarung. Ihnen bleibt vorbehalten, zum Abschluß ergänzender Abmachungen nachgeordnete oder im Einzelfall beauftragte Stellen zu ermächtigen.

Art 10 Art 12