Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebietes Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai / 2. Juni 1969
Bekanntmachung des Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. Dezember 1971
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebietes Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai / 2. Juni 1969 zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
über die Änderung und Ergänzung des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen
an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen
des Steinkohlenbergbaugebietes Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft
zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai / 2. Juni 1969
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
- im folgenden Bund genannt -,
und dem Land Nordrhein-Westfalen.
vertreten durch den Ministerpräsidenten
- im folgenden Land genannt -,
wird folgendes Abkommen geschlossen: