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# Volltext NW_26812 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebietes Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai / 2. Juni 1969  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 16. Dezember 1971

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebietes Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai / 2. Juni 1969 zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

über die Änderung und Ergänzung des Abkommens

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen

über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen

an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen

des Steinkohlenbergbaugebietes Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft

zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai / 2. Juni 1969

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen

- im folgenden Bund genannt -,

und dem Land Nordrhein-Westfalen.

vertreten durch den Ministerpräsidenten

- im folgenden Land genannt -,

wird folgendes Abkommen geschlossen:

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Zitiervorschlag: Volltext NW_26812 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26812/volltext

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