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Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse§ 15a
Stand: 14.10.2015
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26793/15a#abs-1 (1) Das Gesetz tritt am 1. April 1966 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26793/15a#abs-2 (2) Auf ein zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes anhängiges Verfahren sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen