(1) Das Gesetz tritt am 1. April 1966 in Kraft.
(2) Auf ein zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes anhängiges Verfahren sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
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(1) Das Gesetz tritt am 1. April 1966 in Kraft.
(2) Auf ein zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes anhängiges Verfahren sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
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