Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem …

§ 13 Prüfungsaufgaben

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/13#abs-1 (1) Die zuständige Stelle bestimmt die auf Vorschlag des Berufsbildungsausschusses oder des von ihm bestellten Unterausschusses auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellten Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/13#abs-2 (2) Behinderten sind die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren.

§ 12 § 14