Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem …§ 11 Prüfungsgegenstand
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/11#abs-1 (1) Die Abschlußprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling die in der Ausbildungsordnung für Assistentinnen und Assistenten an Bibliotheken geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/11#abs-2 (2) Bei Umzuschulenden muß die Prüfung den besonderen Erfordernissen beruflicher Erwachsenenbildung entsprechen.