Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem …

§ 11 Prüfungsgegenstand

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/11#abs-1 (1) Die Abschlußprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling die in der Ausbildungsordnung für Assistentinnen und Assistenten an Bibliotheken geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/11#abs-2 (2) Bei Umzuschulenden muß die Prüfung den besonderen Erfordernissen beruflicher Erwachsenenbildung entsprechen.

§ 10 § 12