Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 1. Oktober 1996
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Das Datum des Inkrafttretens des Staatsvertrags nach seinem Artikel 8 wird gesondert bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
zwischen
dem Lande Baden-Württemberg und dem Lande
Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit
der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk
der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
im Lande Nordrhein-Westfalen
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Wirtschaftsminister, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister,
schließen nachstehenden Staatsvertrag: