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WPVG NRW

§ 3 Organe

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26760/3#abs-1 (1) Organe des Versorgungswerks sind

1. die Vertreterversammlung;

2. der Vorstand und

3. die Geschäftsführung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26760/3#abs-2 (2) Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte grundsätzlich bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolge fort. Das Nähere regelt die Satzung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26760/3#abs-3 (3) Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstands üben ihr Amt ehrenamtlich aus. In der Satzung können Regelungen über Kostenerstattungen und Aufwandsentschädigungen vorgesehen werden.

§ 2 § 4