Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im Lande Nordrhein-Westfalen

Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im …

§ 2 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesrechnungshofs hat gegenüber der Landesregierung zum 31. Oktober 2009 Bericht über die Erfahrungen mit dieser Verordnung zu erstatten.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Hinweis

Wiederherstellung des Verordnungsranges

(Artikel 196 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 306))

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

§ 1